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NIS2 & Compliance28. März 2026ca. 8 Min.Von Felix WannerAktualisiert am 15. August 2026

NIS2 in der Praxis: Was Unternehmen jetzt beachten sollten

NIS2 stellt Unternehmen vor konkrete Aufgaben. Damit die Umsetzung gelingt, hilft eine klare Reihenfolge: Erst die Betroffenheit klären, dann den Status quo erfassen und schließlich gezielte Maßnahmen ableiten. Wer strukturiert vorgeht, vermeidet Aktionismus und schafft nachhaltige Verbesserungen.

Schritt 1: Betroffenheit klären

  • Sektor und Geschäftstätigkeit prüfen
  • Größenkriterien anwenden
  • Mögliche Sonderregelungen berücksichtigen
  • Ergebnis dokumentieren und intern abstimmen

Schritt 2: Status quo erfassen

  • Inventar relevanter Systeme und Daten erstellen
  • Bestehende Sicherheitsmaßnahmen bewerten
  • Verträge mit IT‑Dienstleistern auf Sicherheitsanforderungen prüfen
  • Verantwortlichkeiten und Prozesse sichten

Schritt 3: Maßnahmen umsetzen

  • Risikomanagement etablieren oder weiterentwickeln
  • Zugangskontrollen und Authentifizierung stärken
  • Verschlüsselung dort einsetzen, wo sinnvoll
  • Backup‑ und Wiederanlaufkonzepte prüfen
  • Awareness in der Belegschaft schärfen

Schritt 4: Meldewege und Verantwortung

NIS2 verlangt klare Prozesse für die Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Wichtig sind definierte Eskalationswege, eindeutige Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Die Verantwortung der Geschäftsführung sollte dabei sichtbar verankert sein.

Häufige Fragen zur NIS2-Umsetzung

Wie schnell müssen Vorfälle unter NIS2 gemeldet werden?

Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind binnen 24 Stunden als Erstmeldung an das BSI zu melden, gefolgt von weiteren Fristen für Folge- und Abschlussmeldung. Das setzt voraus, dass Vorfälle überhaupt so schnell erkannt und bewertet werden können, ohne kontinuierliche Überwachung ist die Frist kaum zu halten.

Kann ein Dienstleister die NIS2-Meldung für uns übernehmen?

Die Abgabe der Meldung bleibt gesetzliche Pflicht des betroffenen Unternehmens. Ein guter Dienstleister liefert aber alles Nötige zu: die Erkennung und Bewertung des Vorfalls, die meldefertige Vorlage und die Überwachung der Fristen, so handhaben wir es in unserem Managed SOC.

Reicht eine jährliche Sicherheitsprüfung für NIS2?

Nein. NIS2 verlangt fortlaufendes Risikomanagement und die Fähigkeit, Vorfälle zeitnah zu erkennen und zu behandeln. Punktuelle Prüfungen wie Penetrationstests sind wertvolle Bausteine, ersetzen aber keine kontinuierliche Überwachung.

Wo fangen wir an, wenn noch nichts dokumentiert ist?

Mit der Reihenfolge dieses Beitrags: Betroffenheit klären, Status quo erfassen, Maßnahmen priorisieren, Meldewege definieren. Für den Einstieg bieten wir ein kostenloses Analysegespräch mit einer priorisierten Empfehlung an.

Weiterlesen und nächster Schritt

Ob Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist, klärt der Beitrag NIS2: Welche Unternehmen sind betroffen?; für Fertigungsunternehmen mit Produktionsumgebung vertieft NIS2 im Maschinenbau die Besonderheiten. Unsere Unterstützung von der Betroffenheitsprüfung bis zur Meldefähigkeit finden Sie auf der NIS2-Seite, den Einstieg bildet ein kostenloses Analysegespräch.

Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.

Quellen und weiterführende Informationen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Pflichten
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Meldepflicht
  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere §§ 30 und 32 BSIG

Sie haben Fragen zu NIS2?

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.