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NIS2 & Compliance15. Mai 2026ca. 7 Min.Von Felix WannerAktualisiert am 15. August 2026

NIS2: Welche Unternehmen sind betroffen?

Mit NIS2 hebt die Europäische Union die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich an. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wächst, die Pflichten werden konkreter und die Verantwortung rückt näher an die Geschäftsführung. Wer jetzt handelt, schafft eine belastbare Grundlage für die Umsetzung.

Was ist NIS2?

NIS2 ist die zweite EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit. Sie löst die bisherige NIS‑Richtlinie ab und wird in Deutschland über das BSI‑Gesetz in nationales Recht umgesetzt.

Ziel ist ein einheitlich höheres Schutzniveau für kritische und wichtige Dienste in Europa.

Welche Sektoren sind betroffen?

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen aus insgesamt 18 Sektoren.

Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT‑Dienstleister, öffentliche Verwaltung sowie Lebensmittel‑, Chemie‑ und Maschinenbauunternehmen.

Größenkriterien

  • Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz.
  • Für besonders kritische Bereiche können auch kleinere Unternehmen erfasst sein.
  • In einigen Sektoren gelten weitergehende Sonderregelungen.

Welche Pflichten ergeben sich?

  • Risikomanagement für die Informationssicherheit etablieren
  • Sicherheitsvorfälle innerhalb gesetzlicher Fristen melden
  • Verantwortung in der Geschäftsführung verankern
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen

Erste sinnvolle Schritte

  • Betroffenheit prüfen und intern dokumentieren
  • Status der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen erfassen
  • Lücken priorisieren und einen Umsetzungsplan aufstellen
  • Verantwortlichkeiten und Meldewege klar definieren

Häufige Fragen zur NIS2-Betroffenheit

Ab wann ist ein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Grundsätzlich ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern das Unternehmen in einem der 18 regulierten Sektoren tätig ist. In besonders kritischen Bereichen können auch kleinere Unternehmen erfasst sein. Die Betroffenheit sollte formal geprüft und dokumentiert werden.

Gilt NIS2 auch für Zulieferer, die selbst unter den Schwellenwerten liegen?

Nicht unmittelbar, aber faktisch oft doch: Regulierte Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette bewerten und reichen Anforderungen über Verträge weiter. Wer für NIS2-betroffene Kunden arbeitet, sollte Nachweise vorbereiten können.

Was passiert bei Verstößen gegen NIS2?

Die Richtlinie sieht empfindliche Bußgelder vor, und die Umsetzung ist ausdrücklich Aufgabe der Geschäftsleitung mit persönlicher Verantwortung. Wichtiger als die Sanktionsdrohung ist aber der praktische Nutzen: Die geforderten Maßnahmen sind genau die, die Angriffe früh erkennbar machen.

Wie hilft RedCastle bei der NIS2-Umsetzung?

Mit der Betroffenheitsprüfung, kontinuierlicher Angriffserkennung durch unser Managed SOC und der Meldepflicht-Unterstützung: Wir bewerten Vorfälle, bereiten die meldefertige Vorlage für das BSI vor und überwachen die Fristen, die Abgabe der Meldung bleibt Pflicht Ihres Unternehmens.

Weiterlesen und nächster Schritt

Wie die Umsetzung Schritt für Schritt gelingt, zeigt der Beitrag NIS2 in der Praxis; die Besonderheiten für Fertigungsunternehmen behandelt NIS2 im Maschinenbau. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir gern gemeinsam: Unsere NIS2-Unterstützung im Überblick finden Sie auf der NIS2-Seite, den Einstieg bildet ein kostenloses Analysegespräch.

Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.

Quellen und weiterführende Informationen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑regulierte Unternehmen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Betroffenheitsprüfung
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Pflichten
  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere §§ 30 und 32 BSIG

Sie haben Fragen zu NIS2?

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.