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NIS2 & Compliance15. Mai 2026ca. 6 Min.

NIS2: Welche Unternehmen sind betroffen?

Mit NIS2 hebt die Europäische Union die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich an. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wächst, die Pflichten werden konkreter und die Verantwortung rückt näher an die Geschäftsführung. Wer jetzt handelt, schafft eine belastbare Grundlage für die Umsetzung.

Was ist NIS2?

NIS2 ist die zweite EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit. Sie löst die bisherige NIS‑Richtlinie ab und wird in Deutschland über das BSI‑Gesetz in nationales Recht umgesetzt.

Ziel ist ein einheitlich höheres Schutzniveau für kritische und wichtige Dienste in Europa.

Welche Sektoren sind betroffen?

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen aus insgesamt 18 Sektoren.

Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT‑Dienstleister, öffentliche Verwaltung sowie Lebensmittel‑, Chemie‑ und Maschinenbauunternehmen.

Größenkriterien

  • Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz.
  • Für besonders kritische Bereiche können auch kleinere Unternehmen erfasst sein.
  • In einigen Sektoren gelten weitergehende Sonderregelungen.

Welche Pflichten ergeben sich?

  • Risikomanagement für die Informationssicherheit etablieren
  • Sicherheitsvorfälle innerhalb gesetzlicher Fristen melden
  • Verantwortung in der Geschäftsführung verankern
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen

Erste sinnvolle Schritte

  • Betroffenheit prüfen und intern dokumentieren
  • Status der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen erfassen
  • Lücken priorisieren und einen Umsetzungsplan aufstellen
  • Verantwortlichkeiten und Meldewege klar definieren

Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.

Quellen und weiterführende Informationen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑regulierte Unternehmen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Betroffenheitsprüfung
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS2‑Pflichten
  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere §§ 30 und 32 BSIG

Sie haben Fragen zu NIS2?

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.