Mit NIS2 hebt die Europäische Union die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich an. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wächst, die Pflichten werden konkreter und die Verantwortung rückt näher an die Geschäftsführung. Wer jetzt handelt, schafft eine belastbare Grundlage für die Umsetzung.
NIS2 ist die zweite EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit. Sie löst die bisherige NIS‑Richtlinie ab und wird in Deutschland über das BSI‑Gesetz in nationales Recht umgesetzt.
Ziel ist ein einheitlich höheres Schutzniveau für kritische und wichtige Dienste in Europa.
NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen aus insgesamt 18 Sektoren.
Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT‑Dienstleister, öffentliche Verwaltung sowie Lebensmittel‑, Chemie‑ und Maschinenbauunternehmen.
Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.