Mit NIS2 hebt die Europäische Union die Anforderungen an Cybersicherheit deutlich an. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wächst, die Pflichten werden konkreter und die Verantwortung rückt näher an die Geschäftsführung. Wer jetzt handelt, schafft eine belastbare Grundlage für die Umsetzung.
NIS2 ist die zweite EU‑Richtlinie zur Netzwerk‑ und Informationssicherheit. Sie löst die bisherige NIS‑Richtlinie ab und wird in Deutschland über das BSI‑Gesetz in nationales Recht umgesetzt.
Ziel ist ein einheitlich höheres Schutzniveau für kritische und wichtige Dienste in Europa.
NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen aus insgesamt 18 Sektoren.
Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT‑Dienstleister, öffentliche Verwaltung sowie Lebensmittel‑, Chemie‑ und Maschinenbauunternehmen.
Grundsätzlich ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern das Unternehmen in einem der 18 regulierten Sektoren tätig ist. In besonders kritischen Bereichen können auch kleinere Unternehmen erfasst sein. Die Betroffenheit sollte formal geprüft und dokumentiert werden.
Nicht unmittelbar, aber faktisch oft doch: Regulierte Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette bewerten und reichen Anforderungen über Verträge weiter. Wer für NIS2-betroffene Kunden arbeitet, sollte Nachweise vorbereiten können.
Die Richtlinie sieht empfindliche Bußgelder vor, und die Umsetzung ist ausdrücklich Aufgabe der Geschäftsleitung mit persönlicher Verantwortung. Wichtiger als die Sanktionsdrohung ist aber der praktische Nutzen: Die geforderten Maßnahmen sind genau die, die Angriffe früh erkennbar machen.
Mit der Betroffenheitsprüfung, kontinuierlicher Angriffserkennung durch unser Managed SOC und der Meldepflicht-Unterstützung: Wir bewerten Vorfälle, bereiten die meldefertige Vorlage für das BSI vor und überwachen die Fristen, die Abgabe der Meldung bleibt Pflicht Ihres Unternehmens.
Wie die Umsetzung Schritt für Schritt gelingt, zeigt der Beitrag NIS2 in der Praxis; die Besonderheiten für Fertigungsunternehmen behandelt NIS2 im Maschinenbau. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir gern gemeinsam: Unsere NIS2-Unterstützung im Überblick finden Sie auf der NIS2-Seite, den Einstieg bildet ein kostenloses Analysegespräch.
Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.