Maschinen- und Anlagenbau sowie weite Teile des verarbeitenden Gewerbes gehören zu den Sektoren der NIS2-Richtlinie: Wer die Größenkriterien erfüllt, in der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, ist als „wichtige Einrichtung" reguliert. Für Fertigungsunternehmen kommt eine Besonderheit hinzu: Die Produktionsumgebung (OT) ist zugleich das wertvollste und das am schwersten zu schützende Terrain. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der Umsetzung ankommt.
NIS2 erfasst 18 Sektoren, darunter ausdrücklich das verarbeitende Gewerbe mit Maschinenbau, Fahrzeugbau sowie der Herstellung elektrischer und optischer Erzeugnisse. Anders als frühere Regelungen zielt die Richtlinie damit nicht mehr nur auf klassische kritische Infrastrukturen, sondern auf die industrielle Breite des Mittelstands.
Hinzu kommt die Lieferketten-Wirkung: Auch wer selbst unter den Schwellenwerten bleibt, bekommt die Anforderungen zunehmend über Kundenverträge weitergereicht. Große Auftraggeber müssen die Sicherheit ihrer Zulieferer bewerten und fragen entsprechende Nachweise ab. Die Grundlagen der Betroffenheitsprüfung erklärt unser Beitrag NIS2: Welche Unternehmen sind betroffen?.
In der Büro-IT lassen sich Systeme patchen, neu starten und im Zweifel isolieren. In der Produktion gelten andere Gesetze: Eine Maschinensteuerung läuft oft Jahrzehnte, ein ungeplanter Stillstand kostet je nach Linie fünf- bis sechsstellige Beträge pro Tag, und viele Steuerungen vertragen weder Updates noch klassische Schutzsoftware.
Typische Risikopunkte, die wir in Fertigungsumgebungen immer wieder sehen:
Unser Managed SOC überwacht IT- und OT-Übergänge aus einer Hand: Endgeräte und Server über Software-Agents, das Produktionsnetz über passive Netzwerk-Sensorik, die den Datenverkehr beobachtet, ohne Anlagen zu beeinflussen. Spezialisierte OT-Plattformen großer Industrieumgebungen ersetzen wir dabei nicht, wir binden sie als Datenquelle ein und übernehmen den Teil, der ihnen fehlt: die durchgehende Auswertung und Reaktion.
Bei der Meldepflicht gilt eine klare Arbeitsteilung: Wir erkennen und bewerten den Vorfall, bereiten die meldefertige Vorlage für das BSI vor und überwachen die Fristen. Die Abgabe der Meldung bleibt gesetzliche Pflicht Ihres Unternehmens, wir sorgen dafür, dass Sie sie fristgerecht und fundiert erfüllen können.
Sehr wahrscheinlich ja: Das verarbeitende Gewerbe inklusive Maschinenbau gehört zu den NIS2-Sektoren, und ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz greifen die Größenkriterien. Die Betroffenheit sollte formal geprüft und dokumentiert werden, die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrem Rechtsbeistand.
Nein. NIS2 verlangt angemessene, risikobasierte Maßnahmen. Für Altsysteme, die sich nicht härten lassen, sind kompensierende Kontrollen der übliche Weg: Netztrennung, kontrollierte Zugänge und Überwachung des umgebenden Datenverkehrs.
Sie ist ein wichtiger Baustein, beantwortet aber nicht die NIS2-Kernforderung nach Erkennung und Bewältigung von Vorfällen. Eine Firewall verhindert Verbindungen, sie bemerkt jedoch keinen Angreifer, der über einen legitimen Weg hineingelangt ist. Warum das so ist, erklärt Warum eine Firewall allein nicht ausreicht.
Die Abgabe der Meldung ist gesetzlich Pflicht des betroffenen Unternehmens und lässt sich nicht auslagern. Wir liefern alles, was Sie dafür brauchen: die Erkennung, die Bewertung, die meldefertige Vorlage und die Fristenüberwachung.
Die Büro-IT und die IT/OT-Übergänge sind in der Regel innerhalb weniger Tage aufgeschaltet. Die passive OT-Sensorik planen wir gemeinsam mit Ihrer Produktionsleitung, ohne Stillstand und ohne Eingriff in laufende Anlagen.
Klären Sie zuerst Ihre Betroffenheit und den Status quo: In einem kostenlosen Analysegespräch gehen wir Betroffenheit, Produktionsrisiken und sinnvolle erste Schritte für Ihr Unternehmen durch. Einen Überblick über unsere NIS2-Unterstützung finden Sie auf der NIS2-Seite, die praktische Umsetzungsreihenfolge im Beitrag NIS2 in der Praxis.
Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.