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NIS2 & Compliance18. August 2026ca. 3 Min.Von Felix Wanner

Erfüllt Wazuh die NIS2-Anforderungen? Was das Open-Source-SIEM abdeckt und was nicht

Seit Dezember 2025 ist das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz geltendes Recht, ohne Übergangsfrist. Rund 29.500 Unternehmen müssen unter anderem Angriffe erkennen, Vorfälle binnen 24 Stunden melden und das alles nachweisen können. In Projekten begegnet uns dabei immer wieder dieselbe Frage: Reicht ein Wazuh dafür aus? Die kurze Antwort: Wazuh ist ein hervorragender technischer Baustein, aber NIS2 erfüllt man nicht mit einer Installation, sondern mit gelebten Prozessen. Dieser Beitrag sortiert, was die Plattform leistet und was darüber hinaus nötig ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was NIS2 konkret verlangt

Das Gesetz schreibt betroffenen Unternehmen einen Katalog von Mindestmaßnahmen vor, darunter Risikomanagement, die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Protokollierung und Detektion sowie ein funktionierender Meldeweg an das BSI: eine Erstmeldung binnen 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls, eine bewertete Folgemeldung nach 72 Stunden und ein Abschlussbericht. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung.

Entscheidend ist das Wort Nachweis: Bei einer Prüfung genügt es nicht, dass irgendwo ein SIEM läuft. Belegt werden muss, dass Ereignisse erfasst, bewertet und behandelt werden und dass die Meldefristen eingehalten werden können, auch nachts und am Wochenende.

Was Wazuh technisch abdeckt

Wazuh bringt als SIEM- und XDR-Plattform genau die technischen Fähigkeiten mit, die mehrere NIS2-Maßnahmen unterfüttern:

  • Zentrale Protokollierung: Ereignisse von Servern, Clients und Anwendungen laufen an einem Ort zusammen und sind revisionsfähig gespeichert, die Grundlage jeder späteren Aufklärung.
  • Angriffserkennung: Regelbasierte Detektion verdächtiger Aktivitäten, von Anmeldeversuchen über Rechteänderungen bis zu bekannten Angriffsmustern.
  • Schwachstellen-Übersicht: Der Abgleich installierter Software gegen bekannte Sicherheitslücken speist das Risikomanagement mit realen Daten statt Schätzungen.
  • Integritätsüberwachung: Änderungen an kritischen Dateien und Konfigurationen werden protokolliert, ein häufig geprüfter Punkt.
  • Compliance-Auswertungen: Vorgefertigte Berichte erleichtern die Zuordnung zu Anforderungskatalogen.

Was Wazuh nicht löst

Kein Werkzeug der Welt erfüllt die organisatorischen Kernpflichten von NIS2. Drei Lücken sehen wir in der Praxis am häufigsten:

  • Die Bewertung: Ein SIEM erzeugt Alarme, aber jemand muss sie ansehen, einordnen und entscheiden, ob ein meldepflichtiger Vorfall vorliegt. Eine unbeobachtete Konsole erfüllt keine Detektionspflicht.
  • Die 24-Stunden-Meldung: Die Frist läuft ab Kenntnis, auch wenn der Angriff Samstagnacht beginnt. Ohne besetzte Rufbereitschaft oder ein Security Operations Center ist die Frist realistisch nicht zu halten.
  • Die Prozesse: Meldewege, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Übungen sind Organisationsaufgaben. Sie stehen in keiner Konfigurationsdatei.

Werkzeug plus Betrieb: so wird aus Wazuh ein NIS2-Baustein

Die Rechnung, die für Prüfungen zählt, lautet: Technik plus Betrieb plus Nachweis. Eine sauber eingeführte Wazuh-Plattform liefert die Technik. Der Betrieb, also die kontinuierliche Bewertung der Alarme, die Pflege des Regelwerks und die Reaktion im Ernstfall, kommt entweder von einem eigenen, ausreichend besetzten Team oder von einem externen SOC.

Genau hier setzt unser Managed-Wazuh-Angebot an: Wir betreiben die Plattform, unser Security Operations Center bewertet jeden Alarm rund um die Uhr, und aus dem laufenden Betrieb entstehen die Berichte und Protokolle, die BSI-Prüfer, Auditoren und zunehmend auch Cyberversicherer sehen wollen. Einen Überblick über die NIS2-Pflichten selbst gibt unsere NIS2-Seite, eine erste Einschätzung der eigenen Betroffenheit liefert der kostenlose NIS2-Check.

Häufige Fragen

Reicht Wazuh Cloud für NIS2?

Wazuh Cloud nimmt Ihnen den Plattformbetrieb ab, nicht die Bewertung der Alarme und nicht die Meldeprozesse. Die organisatorischen Pflichten bleiben vollständig bei Ihnen. Für NIS2 zählt, dass jemand die Erkennung tatsächlich lebt, unabhängig davon, wo die Software läuft.

Wir haben Wazuh installiert, sind wir damit auf der sicheren Seite?

Eine Installation allein erfüllt keine Pflicht. Prüfen Sie ehrlich: Werden alle relevanten Systeme erfasst? Sieht sich jemand die Alarme zeitnah an, auch außerhalb der Bürozeiten? Gibt es einen dokumentierten Meldeweg? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, besteht Handlungsbedarf.

Müssen wir zwingend ein SOC beauftragen?

Nein, NIS2 schreibt kein externes SOC vor. Verlangt wird, dass Detektion und Reaktion funktionieren. Wer das intern mit ausreichend Personal abbilden kann, erfüllt die Pflicht ebenso. Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist ein eigenes 24/7-Team allerdings deutlich aufwendiger als ein Managed-Service.

Nächster Schritt

Ob Ihre bestehende Wazuh-Umgebung die NIS2-Anforderungen trägt oder wo eine Einführung sinnvoll ansetzt, klären wir in einem kostenlosen Analysegespräch. Wie ein Einführungsprojekt abläuft, beschreibt unser Beitrag Wazuh im Unternehmen einführen.

Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die individuelle Situation des Unternehmens.

Quellen und weiterführende Informationen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: NIS-2-Regulierung und betroffene Unternehmen
  • NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), Mindestmaßnahmen und Meldepflichten nach BSIG
  • Wazuh: Offizielle Dokumentation zu Log-Analyse, Detektion, FIM und Schwachstellenerkennung
  • ENISA: Technical Implementation Guidance zu NIS2-Sicherheitsmaßnahmen

Sie haben Fragen zu NIS2?

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.